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09.08.2022 // Sophia Trotno, M. Sc. und Sven Ludwig, Salary Partner

ESG – ein komplexes Gebilde einfach erklärt

Folge 1: Von der Nachhaltigkeit zur ESG-Welt.

Der Begriff der „Nachhaltigkeit“ wurde und wird nach wie vor überwiegend mit Umweltschutz bzw. Umweltverträglichkeit assoziiert, also ökologischen Aspekten.

Nachhaltigkeit betrifft aber nicht nur die Ökologie, sondern auch die Ökonomie und die Sozialwirtschaft. Die Wechselwirkung dieser drei Dimensionen ist letztlich entscheidend für nachhaltiges Handeln. Die drei Bereiche stehen nicht isoliert nebeneinander, sondern fordern eine ganzheitliche Betrachtung sowie insbesondere gleichberechtigte Berücksichtigung. Es dürfen also bspw. keine wirtschaftlichen Interessen auf Kosten der Umwelt und der Gesellschaft verfolgt werden. Genauso wenig sollen jedoch ökologische Ziele zu sozialen und wirtschaftlichen Risiken führen.

Genau diese umfassende und wechselseitige Betrachtung versteckt sich nun hinter der Abkürzung E.S.G., Akronym für Environment, Social und Governance.

Obwohl E.S.G. seinen Ursprung in der Finanzwelt hat, um durch EU- Vorgaben Geldströme in nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten zu lenken, berührt es nunmehr auch sämtliche vor- und nachgelagerten Prozesse. Kurz- und längerfristig sind also nahezu alle Unternehmen sämtlicher Sektoren und Branchen aufgefordert, sich mit E.S.G. - den 3 Säulen der Nachhaltigkeit - auseinanderzusetzen und eine entsprechende Verhaltens- und Handlungsstrategie zu entwickeln.

Dabei umfasst die Säule Environment zunächst das (selbstverständliche) Ziel, den Klimaschutz zu stärken bzw. sich an den Klimawandel anzupassen. Die Vermeidung von CO2- Emissionen ist dabei das übergeordnete Ziel, flankiert von bspw. einem schonenden Umgang mit allen Ressourcen, insbesondere Wasser, Energie und Materialien.

Die Säule Social steht für die Schaffung eines gesellschaftlichen Mehrwertes und umfasst die Betrachtung von u. a. Menschen- und Arbeitnehmerrechten, Chancengleichheiten und Gesundheit.

Die Säule Governance zielt auf eine verantwortungsvolle Unternehmensführung u. a. mit Blick auf Diversitäts-, Transparenz- und Compliancekriterien, umfasst aber insbesondere auch die Integration von E. S. G. Kriterien in eine interne Nachhaltigkeitsstrategie.

Ausgehend von den 17 Nachhaltigkeitszielen der United Nations für eine global nachhaltige Entwicklung (17 Sustainable Development Goals, kurz: 17
SDG ́s), hat die EU mittlerweile verschiedene Regelungen in Kraft gesetzt, die direkt gelten, also keiner Umsetzung durch den nationalen Gesetzgeber bedürfen.

So gelten die Taxonomieverordnung zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen, die EU- Offenlegungsverordnung für mehr Transparenz in Anlageprodukten sowie u. a. das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz direkt.

Die von dieser Regulatorik ausgehende lenkende Wirkung von E.S.G zeigt sich immer mehr. E.S.G konforme Nachhaltigkeit wird immer mehr erwartet und bildet zumeist schon ein (mit)entscheidendes Kriterium im Wirtschaftsleben. Ohne eigene E.S.G-Strategie wird zukünftig kein Marktteilnehmer mehr auskommen.

Dabei geht es aber nicht nur darum, sich klimaneutral zu verhalten. Der Begriff der Klimaneutralität ist „en vogue“, das damit verbundene Handeln, den eigenen CO-2-Ausstoß zu kompensieren, hilft aber nicht wirklich weiter. Um die Ziele im Bereich E zu erreichen, reicht es nicht aus, eigene CO-2 – Emissionen lediglich zu kompensieren (zu neutralisieren), sondern eine CO-2 Reduktion ist notwendig, um sich letztlich nicht dem Vorwurf des „greenwashings“ auszusetzen.

Auch wenn die o. g. Verordnungen zunächst nur große am Kapitalmarkt teilnehmende Unternehmen betreffen, werden durch vor- und nachgelagerte Aktivitäten in absehbarerer Zeit nahezu alle Unternehmen tangiert. Auch sind bereits weitere EU-rechtliche Vorgaben insbesondere im Bereich S in Vorbereitung.

Die in der öffentlichen Diskussion immer wiederkehrenden Bekenntnisse zu nachhaltigem Handeln reduzieren sich in der Praxis meist auf Einzelmaßnahmen im Bereich Environment. Zur Nachhaltigkeit gehören aber mit gleichem Stellenwert auch die Säulen S und G. Nur wer diese Säulen gleichermaßen in seinem Handeln berücksichtigt, wird künftig auch erfolgreich sein.

Mehr dazu und zur Umsetzung in Folge 2.


Text- und Bildquelle: Arnecke Sibeth Dabelstein

Kontakt

Arnecke Sibeth Dabelstein
Michael Siebold (Senior Partner)
E-Mail: m.siebold@asd-law.com
Web: www.asd-law.com

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